gruppe

Fahrverbote in Wien und Niederösterreich

Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sieht vor, dass in Gebieten, in denen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten worden sind, Fahrverbote für KFZ – abhängig von der Abgasklasse – verhängt werden können. Durch entsprechende Verordnungen der jeweiligen Landeshauptmänner wurden Wien und Teile Niederösterreichs zu „IG-L-Sanierungsgebieten“
erklärt.

Hier gilt ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge der Klasse N
(LKW, Sattelzug, Kleintransporter, Fiskal-LKW, Geländewagen, etc.)

der Abgasklasse 1 und schlechter ab 01.07.2014
der Abgasklasse 2 und schlechter ab 01.01.2016

Darüber hinaus müssen spätestens ab 01.01.2015 alle Fahrzeuge, die in der Klasse N zugelassen sind (unabhängig von Gewicht und Alter) mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette versehen sein, wenn sie in oder durch ein betroffenes Sanierungsgebiet fahren!

Unser Betrieb ist dazu berechtigt, diese „Abgas-Plaketten“ auszustellen, welche zeitlich unbegrenzt gültig sind. Eine Begutachtung des Fahrzeuges ist dazu nicht notwendig. Die Bearbeitungsgebühr inkl. Plakette und Bescheinigung kostet einmalig € 25,00 inkl. Ust.

Damit wir für Ihr Fahrzeug die Abgasklasse berechnen und die Plakette vorbereiten können, benötigen wir vorab eine Kopie des Datenblattes aus dem Typenschein (per Email an
office@kfz-bisevac.at , bitte nicht per Fax).

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns unter 02236/312 123 gerne kontaktieren.

Wir wünschen Ihnen noch weiterhin eine gute Fahrt!

NB Automobil GmbH